Wir setzen uns dafür ein, unsere digitale Präsenz so barrierefrei und inklusiv wie möglich zu gestalten – für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit von www.limpar.de zu verbessern und ein barrierefreies Erlebnis für alle zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.
Unser Ansatz zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.
Barrierefreiheitsfunktionen
Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, kann www.limpar.de Tools wie die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste verwenden. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:
- Anpassbare Textgröße und Kontrasteinstellungen
- Hervorhebung von Links und Text zur besseren Sichtbarkeit
- Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
- Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit dieser Funktionen hängen von der Konfiguration und laufenden Wartung der Website ab.
- Auch wenn wir bestrebt sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten, können wir nicht garantieren, dass jeder Teil von www.limpar.de jederzeit vollständig barrierefrei ist. Einige Inhalte können von Dritten bereitgestellt werden oder durch technische Einschränkungen außerhalb unserer Kontrolle beeinflusst sein.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz umfangreicher Maßnahmen sind derzeit folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
- Vereinzelt können Bildbeschreibungen (Alt-Texte) fehlen.
- Archivierte Inhalte und ältere Produktseiten entsprechen teilweise nicht den aktuellen Barrierefreiheitsstandards.
Eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung ist geplant, sodass bestehende Einschränkungen nach und nach behoben werden.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 – 120 4037
Telefax: 0511 – 120 99 4010
Email: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: info@4-f.de oder durch das Kontaktformular auf unserer Webseite. Wir sind bestrebt, alle Anfragen zu prüfen und innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugriff auf Teile dieser Website benötigen, stellen wir auf Anfrage gerne alternative Zugangswege bereit. Letzte Aktualisierung: 24. September 2025
